Grundregel:
Der Geschädigte als Eigentümer bestimmt immer, was mit seinem Fahrzeug geschieht!
Wenn es dann doch zum Unfall gekommen ist, gilt am Unfallort:
- Ruhe bewahren
- Eigensicherung – Warnweste & Warndreieck
- verletzten Personen helfen
- Polizei und/oder Rettungskräfte informieren
- kein Schuldanerkenntnis abgeben oder sich vom Unfallgegner beeinflussen lassen
- Zeugen mit Name, Anschrift und Telefon finden
- Unfallort und Schäden dokumentieren (Fotos)
dann:
- Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe
- entweder Fahrt zur Werkstatt Ihres Vertrauens oder Abschleppdienst rufen, um Ihr Fahrzeug abholen zu lassen
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes (für Verkehrsrecht!) – zur kompletten Durchsetzung Ihrer Interessen
aber Achtung: aktives Schadenmanagement der unfallregulierenden Versicherung
- geben Sie die Regulierung des Schadens an Ihrem Auto nicht leichtfertig aus der Hand, auch wenn es Ihnen von der gegnerischen Versicherung angeboten wird
- da sonst meist die Ihnen zustehenden Ansprüche unberücksichtigt oder nur zum Teil erfüllt werden
unsere Leistungen
- Beweissicherungs-Gutachten im Kfz-Haftpflichtschadenfall
- Schadenkalkulation zur Beweissicherung – bei sogenannten “Bagatellschäden”
- Fahrzeugkaufberatung